Kategorie des Hinweis* – Bitte auswählen –BetrugDatendiebstahlDatenschutzverletzungDiebstahlKorruptionMobbingSabotageSexuelle BelästigungSonstigesSteuerdeliktUrheberrechtsverletzung
Wann erfuhren Sie von dem Verstoß
Bitte achten Sie bei der Beschreibung des Vorfalls darauf, dass diese vollständig und nachvollziehbar ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschützt ist. Zudem kann die hinweisgebende Person zum Ersatz der Schäden verpflichtet sein, die aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung unrichtiger Hinweise entstehen.
Beschreibung des Verstoßes*
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Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ 11 Abs. 5 HinSchG). Eine Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter dsb@ulrich-fulda.de erreichen oder unter: Datenschutzbeauftragter c/o Ulrich GmbH Richard-Müller-Straße 7 36039 Fulda Deutschland